Das Besuchsverbot im Hospital St. Elisabeth wurde am 05.01.2021 aufgehoben. Es gelten derzeit die Besuchsregeln gem. Schutzkonzept.
Das Besuchsverbot im Hospital St. Elisabeth wurde am 05.01.2021 aufgehoben. Es gelten derzeit die Besuchsregeln gem. Schutzkonzept.
Im Vergleich zu den vergangenen Jahren ist die Zahl der Verantstaltungen in der Advents- und Weihnachtszeit in diesem Jahr corona-bedingt zwangsläufig deutlich reduziert. Dennoch werden wir um die Feiertage herum kleine Veranstaltungen, Andachten und Weihnachtsfeiern für die Bewohner*innen anbieten:
Hospital St. Elisabeth:
14.12. | ab 15 Uhr | Weihnachtsfeier für Bewohner WB 1 und WB 2 |
15.12. | ab 15 Uhr | Weihnachtsfeier für Bewohner WB E und WB U |
17.12. | 16.15 Uhr | Andacht mit Pfr.in Brack |
18.12. | besinnliche Adventsstunde | |
24.12. | 15 und 16 Uhr | Heiligabend Gottesdienste |
Seniorenwohnheim Brückentor:
21.12. | 14.30 – 18.30h | Weihnachtsfeier in den Wohngruppen (WG) |
22.12. | 14.30 – 18.30h | Weihnachtsfeier in den Wohnbereichen (WB) |
24.12. | 10.00h | Weihnachtsandacht WB III |
11.00h | Weihnachtsandacht WB II | |
14.00h | Weihnachtsandacht WB I | |
14.30 – 17.00h | Gemütliches Beisammensein in allen Wohngruppen und Wohnbereichen | |
26.12. | 9.45h | Weihnachtsgottesdienst WB III |
10.30h | Weihnachtsgottesdienst WB II | |
11.15h | Weihnachtsgottesdienst WB I | |
27.12. | 15.30h | Weihnachtsandacht WG III |
16.00h | Weihnachtsandacht WG II | |
16.30h | Weihnachtsandacht WG I |
Freudige Überraschung heute durch die Schüler*innen der Klasse 5b der Friedrich-Wilhelm-Schule. Die Schüler*innen haben Weihnachtsbriefe an die Bewohner*innen im Seniorenwohnheim Brückentor gestaltet und gemeinsam mit Lehrerin Andrea Swoboda an die Einrichtung übergeben. Einrichtungsleitung Heike Lenz und Pflegedienstleitung Elvira Montag bedankten sich im Namen aller Bewohner*innen. Zu unserer großen Freude haben sich an der Aktion auch Schüler*innen der Klasse 10c mit Briefen an die Pflegekräfte beteiligt.
Im Konflikt zwischen Schutz vor Infektionen und Sicherung der Lebensqualität für die Bewohner*innen unserer Einrichtungen wollen wir eine gute Balance zwischen beiden Polen schaffen. Wie können wir einen optimalen Schutz der Bewohner*innen erreichen und gleichzeitig deren individuelle Freiheitsrechte möglichst wenig beschränken? Was halten die Besucher*innen von den Maßnahmen in unseren Einrichtungen?
Wir haben dazu einige Fragen zusammengestellt und möchten alle Besucher*innen unserer Einrichtungen einladen, daran teilzunehmen: ⇒ klicken zur Umfrage
Vielen Dank!
Die bisherigen strikten Besuchsbeschränkungen für Alten und Pflegeeinrichtungen und für besondere Wohnformen haben dazu beigetragen, das Risiko einer SARS-Cov2-Infektionsübertragung zu verringern. Sie stellen jedoch gleichzeitig einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bewohner*innen dar. Auch ist festzustellen, dass insbesondere Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen damit der Gefahr ausgesetzt werden, dass sich ihr Allgemein- und auch ihr Gesundheitszustand verschlechtert, da das Besuchsverbot zu einer Trennung von den Angehörigen und damit faktisch zu einer Kontaktsperre und zur Vereinsamung führt.
Die Einrichtungen sind aber gehalten anhand eines individuellen Schutzkonzeptes nach Maßgabe der Handlungsempfehlungen des RKI, des HMSI und des Schutzkonzeptes des HMSI die Besuche selbst zu regeln.
Das hessische Corona-Kabinett hat am 29.Oktober weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vereinbart und damit die einstimmigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin umgesetzt. Besuche in unseren Pflegeeinrichtungen bleiben unter strengen Vorgaben möglich. Ab 02. November müssen wir die Besuche in unseren Pflegeeinrichtungen allerdings zeitlich wieder einschränken. Dabei gelten besondere Verhaltensregeln:
1. Einem Angehörigen oder einer sonst nahestehenden Person ist zweimal pro Woche der Besuch einer in der Einrichtung befindlichen Person gestattet.
2. Besucher müssen sich vorher telefonisch oder per Mail anmelden und sich beim Betreten der Einrichtung bemerkbar machen.
3. Name und Anschrift des Besuchers müssen in der Einrichtung dokumentiert werden.
4. Besucher müssen beim Betreten der Einrichtung Mund-Nasen-Schutz nach Weisung der Einrichtung anlegen.
5. Voraussichtlich ab 05.11. kann ein Besuch in der Einrichtung nur nach negativem Schnelltest erfolgen.
6. Besucher halten immer mindestens 1,5 Meter Abstand zu den Besuchten.
Näheres haben wir in einem Schutzkonzept geregelt, dessen Einhaltung der jeweiligen Einrichtungsleitung obliegt.
Das hessische Corona-Kabinett hat heute weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vereinbart und damit die einstimmigen Beschlüsse der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin umgesetzt. Besuche in unseren Pflegeeinrichtungen bleiben unter strengen Vorgaben möglich. Dabei muss stets berücksichtigt werden, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen. Wir werden unser Schutzkonzept dementsprechend anpassen und die Besuchzeiten wieder reduzieren müssen. Über Details werden wir in den nächsten Tagen informieren.
Nach ein- bzw. dreijähriger Ausbildungszeit bei der DiaCom Altenhilfe gGmbH durften wir heute den frischgebackenen Pflegehelferinnen und Altenpflegerinnen zur bestandenen Abschlussprüfung gratulieren. Ein herzliches Dankeschön gilt dabei auch den engagierten Praxisanleiterinnen für die gute Begleitung.
Wir freuen uns mit Vivien Barthel, Kimberley Dreiseitel, Lisa Schmidt, Michelle Schlönvoigt, Sonja Plasa, Anna Kremmer und Yvonne Häring. Herzlichen Glückwunsch!
Mit einer Einladung zum Eisessen bedankten sich die Einrichtungsleitung des Hospital St. Elisabeth Monika Saubert und die stellv. PDL Tanja Fischbach und Jessica Görlitz für die sehr gute Arbeit unter den schweren Bedingungen, die die Corona-Maßnahmen mit sich gebracht haben. Mit Abstand und im Freien war es eine tolle Überraschung und eine gute Gelegenheit den Auszubildenden zu gratulieren, die gerade ihre Prüfung zur einjährigen bzw. dreijährigen Ausbildung bestanden haben.