Behandlung im Voraus planen (BVP)

Gesundheitliche Vorsorgeplanung

Trotz vielfältiger Hilfen sind ältere Menschen und Angehörige oft verunsichert, wenn es darum geht Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen auszustellen.
Aber gerade, wenn man in einem Pflegeheim lebt oder ein Umzug in ein Pflegeheim ansteht, stellt sich die Frage: Wie sollen wir die letzte Lebensphase regeln für den Fall, dass am Lebensende krankheitsbedingt selbstständig keine Entscheidungen mehr getroffen werden können?

Selbstbestimmung

Die Selbstbestimmung bis zum Lebensende ist für die DiaCom Altenhilfe ein wichtiges und hohes Gut. Aber was ist, wenn man sich nicht mehr zu Einstellungen oder Wünschen äußern kann? Sich mit dem Gedanken an das Lebensende zu beschäftigen kann sehr schwer sein. Dennoch ist es gut, sich mit den Situationen, die eintreten können auseinanderzusetzen. Dabei möchten wir unsere Bewohnerinnen und Bewohner der vollstationären Einrichtungen unterstützend begleiten.

Individuelle Begleitung

Was ist unseren Bewohnerinnen und Bewohnern für den letzten Lebensweg wichtig? Wie sehen ihre Wünsche und Vorstellungen für den eigenen Lebensabend aus? Wir möchten rechtzeitig und in Ruhe mit ihnen über die Behandlung und Versorgung in der letzten Lebensphase sowie auch über ihre persönlichen Einstellungen und Werte sprechen. Der Fachbegriff dafür heißt Advance Care Planning (ACP) und bedeutet gesundheitliche Vorsorgeplanung. Darauf haben unsere gesetzlich versicherten Bewohnerinnen und Bewohner einen Anspruch. Dieser regelt sich im § 132g SGB V

Der Beratungsprozess

Gemeinsam mit unserer beratenen Gesprächsbegleiterin sehen die Bewohnerinnen und Bewohner auf Wunsch in einem vertraulichen Beratungsgespräch die eigenen Vorsorgedokumente (z.B. Patientenverfügung) durch und prüfen sie auf Vollständigkeit. Wenn sie das möchten, können neue Dokumente erstellt werden. Nicht jede Situation ist voraussehbar. Deshalb ist es für uns in diesen Gesprächen besonders wichtig, über den eigenen Willen zu sprechen. So können wir Menschen in der letzten Lebensphase bei uns so versorgen und behandeln, wie sie das wünschen.

Unsere Gesprächsbegleiterin/Beraterin

Gesprächsbegleiterin für die Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase ist Ulrike Koch. Sie ist Pflegefachfrau und Gesprächsbegleiterin in unseren Häusern Seniorenwohnheim Brückentor und Hospital St. Elisabeth. Sie hat sich in Göttingen bei der deutschen Gesellschaft für Palliativarbeit zur Gesprächsbegleiterin (ACP-Beraterin) weitergebildet. Sie nimmt sich gerne Zeit für jede einzelne Bewohnerin und jeden einzelnen Bewohner. In einem oder auch mehreren Terminen bespricht sie mit ihnen Möglichkeiten und Grenzen der Versorgung und berät zur Situation am Lebensende.

 

„Ich habe schon eine Patientenverfügung vom Notar“

Dennoch ist es wichtig zu schauen, ob sie noch aktuell ist. Das heißt, ob sie dem jetzigen Willen und den aktuellen Vorstellungen entspricht. Wir dokumentieren alle Wünsche klar und eindeutig. Diese Unterlagen werden danach von der Bewohnerin/ dem Bewohner unterschrieben

„Ich möchte das Gespräch nicht alleine führen.“

Kein Problem! Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner entscheidet, ob und welche Vertrauensperson(en) im Gespräch dabei sein soll.

Menschen mit schweren Einschränkungen (z.B. Demenz)

Auch wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner nicht mehr einwilligungsfähig ist, können gemeinsam mit den Angehörigen und Bevollmächtigten oder gesetzlichen Betreuer*innen Behandlungswünsche und der mutmaßliche Wille festgehalten werden. Diese werden in gemeinsamen Gesprächen ermittelt und werden verbindlich dokumentiert.

Rahmenbedingungen

Die Beratungsgespräche sind freiwillig, vertraulich und für Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen kostenlos. Privat Versicherte Bewohner müssen mit ihren jeweiligen Kassen die Kostenübernahme klären.

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Ansprechpartnerin:
Ulrike Koch
ACP Beraterin
Telefon: 05651- 7452-0
E-Mail: bvp@diacom-altenhilfe.de

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