Pflegegeldbeziehern bieten wir die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, zur Gewährleistung der Pflegequalität in der häuslichen Pflege, an. Diese Pflegeberatung ist für Sie kostenlos!
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig einen Pflegeberatungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch einen zugelassenen Dienst nachweisen: Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr, Pflegegrad 4 und 5 einmal im Quartal. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können freiwillig einen Beratungsbesuch pro Halbjahr nutzen. Die Kosten für die Einsätze übernimmt die Pflegekasse.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner